Transit
Durch ein Versandverfahren (Transit) wird der Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern (Nicht-EU-Ländern) erheblich vereinfacht. Die sonst notwendigen Zwischenstopps an den Grenzübergängen werden verhindert.
Das Versandverfahren erlaubt die Beförderung von Gütern unter zollamtlicher Überwachung zwischen zwei Punkten innerhalb der EU. Die Abgabenerhebung erfolgt erst im Empfangsland. Außerdem können über dieses Verfahren Güter zwischen zwei EU-Ländern transportiert werden, wenn bei dem Transport ein Nicht-EU-Land (Drittland) durchfahren wird.
Das Versandverfahren erlaubt die Beförderung von Gütern unter zollamtlicher Überwachung zwischen zwei Punkten innerhalb der EU. Die Abgabenerhebung erfolgt erst im Empfangsland. Außerdem können über dieses Verfahren Güter zwischen zwei EU-Ländern transportiert werden, wenn bei dem Transport ein Nicht-EU-Land (Drittland) durchfahren wird.
Kundenvorteile
- Hohe Fachkompetenz
- 100 % Rechtskonformität
- Reduzierung der Komplexität
- Zertifizierte Anbindung mit den Zollbehörden
- Kein Vorhalten eigener Bürgschaften erforderlich
- Professionelle, serviceorientierte Mitarbeiter sind an allen strategisch wichtigen Punkten verfügbar
