Ausfuhr
Ausfuhrzollanmeldungen sind für alle Güter vorgeschrieben, die aus der Schweiz ausgeführt werden sollen.
Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde abgegeben werden. Diese prüft die Anmeldung, die Begleitdokumente sowie stichprobenweise mittels einer physischen Zollbeschau die angemeldeten Güter.
Mit unserem Service begleiten wir sie durch den kompletten Prozess der Ausfuhrabfertigung.
Die Zollanmeldung muss in elektronischer Form bei der zuständigen Zollbehörde abgegeben werden. Diese prüft die Anmeldung, die Begleitdokumente sowie stichprobenweise mittels einer physischen Zollbeschau die angemeldeten Güter.
Mit unserem Service begleiten wir sie durch den kompletten Prozess der Ausfuhrabfertigung.
Kundenvorteile
- Netzwerk mit mehr als 65 Büros und mehr als 450 Mitarbeitern
- Konzentration auf Ihr Kerngeschäft durch Einschaltung eines starken Partners
- Hervorragende Fachkenntnisse
- 100 % Rechtskonformität
- Reduzierung der Komplexität der Zollabwicklung
- Professionelle, serviceorientierte Mitarbeiter sind an allen strategisch wichtigen Punkten verfügbar
